Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64-66 in München
Vergabe-Ergebnis
ABH-ARCHITEKTURBÜRO HEESE GMBH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6-9) für die Generalsanierung einer Studierendenwohnanlage in München.
- Der Auftragnehmer muss in ein laufendes Planungsverfahren einsteigen und auf Basis von BIM-Modellen arbeiten.
- Wichtige Eignungsnachweise werden im Rahmen des Vergabeverfahrens detailliert.
- Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33, 34 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 6 bis 9 (stufenweise Beauftragung) im Rahmen der Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 6466 in München (kurz: HEIG). Die Wohnanlage besteht aus zwei baulich verbundenen Gebäuden (Haus 64 und Haus 66, Gebäudeklasse 5, Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 11 BayBO) mit je 7 Geschossen und einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Anlage soll nach Abschluss der Maßnahme ca. 431 Wohneinheiten (Einzelappartements) umfassen. Die Genehmigungsplanung (LPH 4) ist abgeschlossen; die Ausführungsplanung (LPH 5) läuft. Der Auftragnehmer steigt in das laufende Planungsverfahren ein und übernimmt die Fortführung, Vergabevorbereitung, Bauleitung und Objektbetreuung auf Basis der vorliegenden BIM-Modelle. Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) 50 %Preis
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Ausführungskonzept 30 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die in den Vergabeunterlagen genannten Ziele bestmöglich zu erreichen.
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Persönliche Erfahrung des Projektteams 20 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus • einem Projektleiter, und • einem stellvertretendem Projektleiter • einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ABH-ARCHITEKTURBÜRO HEESE GMBH1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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