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Sanierung Gymnasium Eckhorst - Objektplanung Gebäude
Vergabe-Ergebnis
thoma architekten
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung (LPH 1-9) für die Sanierung des Gymnasium Eckhorst, inklusive Brandschutz, energetischer Sanierung und Dachertüchtigung.
- Die geschätzten Baukosten für die Objektplanung betragen ca. 6 Mio. € netto.
- Es handelt sich um ein stufenweises Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem die Anzahl der Bewerber beschränkt wird.
- Besondere Herausforderungen sind die Sanierung im laufenden Schulbetrieb und die Integration von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Aspekten.
- Vergleichbare Maßnahmen in der Vergangenheit sind eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der übrige Bestand des Eckhorst Gymnasiums umfasst alle Gebäudeteile der Schule mit Ausnahme des Neubaus, welcher in den Jahren 2012-2014 errichtet wurde und die Kuhle, welche als zentraler Aufenthalts- und Veranstaltungsraum genutzt wird und bis April 2025 selbst saniert wurde. Die Flächen im übrigen Bestand teilen sich wie folgt auf: Sporthalle: 1.768,31 m² im EG // Klassenräume sowie Kunst u. Werken: 1.318,34 m² im EG, 679,19 m² im OG // Klassenräume sowie Biologie- u. Chemieräume: 1.092,47 m² im EG, 463,21 m² im OG // Physiktrakt: 449,47 m² im EG, 96,44 m² im OG // Klassenräume: 870,55 m² im EG, 816,71 m² im OG. Für die Sanierung des Gymnasium Eckhorst wurde im Oktober 2019 eine Bestandsanalyse erstellt, um die Bedarfe dieser Sanierung festzulegen. Die Kernpunkte der Sanierung des übrigen Bestandes sehen wie folgt aus: Brandschutztechnische Ertüchtigung, Energetische Sanierung (Dachsanierung,Fassadensanierung, Austausch sämtlicher Fenster, etc.), Ertüchtigung der Dachkonstruktion für PV-Anlagen, Sanierung der Turnhalle (Brandschutz, Tragwerk), Sanierung der vorhandenen Beleuchtung, da die Gänge als zu dunkel wahrgenommen werden, Fortführung des NGRS-Systems (Amokalarm), welches im Rahmen der Sanierung der Kuhle eingebaut wurde. Der übrige Bestand des Eckhorst Gymnasiums wurde in Vorbereitung auf die erforderliche Sanierung im Jahre 2024 mit einer Drohne beflogen und digitalisiert. Die Stadtvertretung Bargteheide hat am 21.04.2022 einen Beschluss zur Klimaneutralität bis zum Jahre 2035 gefasst. In diese Maßnahme müssen Aspekte wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz einfließen. Eine besondere Herausforderung ist die Sanierung im laufenden Schulbetrieb, welchen die Fachplaner untereinander und mit der Schule sowie der Verwaltung abstimmen müssen. Es wird ein hohes Maß an Organisationsgeschick vorausgesetzt, um den Schulablauf in die Baustelle zu integrieren. Die geschätzten Baukosten der Objektplanung betragen für die Kostengruppe 300 netto 3.346.912,- € und für d
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📅 Laufzeit endet am 01.10.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 30 %
Qualität des Konzeptes zur Organisation der Baustelle und Aufrechterhaltung des Schulbetriebes
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Preis 20 %
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
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Qualität 20 %
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
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Qualität 20 %
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
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Qualität 10 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer thoma architektenZuschlagswert 601.656 €1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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