AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=870963) · Abgerufen am 01.09.2026 21:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-521533-2026/

Unterhalts- und Glasreinigung für das Bundesarchiv in Berlin Lichterfelde

Notice-ID: ted-521533-2026 · Procedure-ID: 0e6da33a-28f0-4b9c-ae95-b264598a52cb

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
25.06.2026
Frist (Submission)
12.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90900000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhalts- und Bedarfsreinigung sowie Glas- und Fensterreinigung für das Bundesarchiv in der Liegenschaft Lichterfelde mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich durchschnittlich 178.347,46 m², einem geschätzten Bedarfsreinigungsumfang von 100 Stunden pro Jahr, einem Grundreinigungsumfang von jährlich ca. 1.000 m² und einem jährlichen Glas- und Fensterreinigungsumfang von ca. 7.339,85 m². Leistungszeitraum ist der 01.10.2026 bis 31.12.2027 mit der Option den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).