AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 20:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-521657-2025/

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) auf der VLC-Linie 511 von Rimbach-Zenching-Nößwartling-Raindorf-Cham

Notice-ID: ted-521657-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Cham
Veröffentlicht
08.08.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Der Fahrplan der o.g. Verkehrsleistung ist unter https://www.landkreis-cham.de/media/53223/l511_fahrplan_ausschreibung_ab01-09-2026.pdf ersichtlich und enthält eine detaillierte Übersicht mit Nennung der Bedienungsstrecken. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, betrifft die beabsichtigte Vergabe das gesamte Bedienfeld. Der eigenwirtschaftliche Verkehr bzw. der beabsichtigte ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste im Sinne des § 8 PBefG. Sowohl der eigenwirtschaftliche Verkehr als auch der beabsichtigte ÖDA richten sich nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham. Dieser ist unter https://www.landkreis-cham.de/media/44751/cha_nvp_endbericht_akt20230802_mitkarten_versand.pdf einzusehen. Der ÖDA wird die Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie auf die Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich Bestand und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplans- und Tarifangebotes oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren bzw. erhöhen. Weiterhin sind RBL-Drucker mit Datenweitergabe an die bayernweite DEFAS-Fahrplanauskunft sowie die Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS verpflichtend. Der Einsatz einer digitalen Matrix ist wünschenswert, im Minimum ist eine manuelle Anzeige verpflichtend. Das Höchstalter der Fahrzeuge während des gesamten Betriebszeitraumes beträgt 15 Jahre. Dabei besteht Barrierefreiheit bei allen Neufahrzeugen, ansonsten nach den gesetzlichen Vorgaben. Fahrplanänderungen erfolgen nur mit der Zustimmung des zuständigen Aufgabenträgers. Der zuständige Aufgabenträger kommt mit dieser Vorabbekanntmachung der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).