AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-191793ca1d1-7acb4dee7301a669&PublicationType=0) · Abgerufen am 29.08.2026 11:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-522255-2024/

Softwarelizenzen Adobe

Notice-ID: ted-522255-2024 · Procedure-ID: 57a5c9b2-da44-4353-8ff9-f5b4519337e2

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Stammdaten

Auftraggeber
DRV Bund Einkaufsmanagement, Berlin
Veröffentlicht
29.08.2024
Frist (Submission)
01.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund beabsichtigt den Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrages Typ B für die Softwarelizenzierung von Adobe-Produkten entsprechend dem Adobe ETLA Lizenzprogramm inkl. Rentenversicherungsträger und Rechenzentren der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Träger erhält einen eigenen Zugang zum Adobe-Webportal (Adminconsole). In diesem Portal sieht und verwaltet der Träger ausschließlich seine erworbenen Produkte. Der Abruf von Leistungen als auch die Abrechnungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bilateral zwischen dem Träger und dem Vertragspartner. Die Vertragslaufzeit beträgt 08.11.2024 - 07.11.2027.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.11.2024
Ende
07.11.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).