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Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer ESG-Reporting-Software (SaaS) für den Bayerischen Rundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung, der sichere Betrieb und die fortlaufende Weiterentwicklung einer ESG Nachhaltigkeitsdatenmanagement Software als Software as a Service Lösung (im Folgenden "ESG Tool"). Das ESG Tool muss den beteiligten Rundfunkanstalten (RFA) insbesondere ermöglichen, - jährlich Klimabilanzen zu erstellen, - Nachhaltigkeitsberichte nach dem Voluntary Standard (VS) zu erstellen (freiwillig; sowie aggregiert auf ARD Ebene in einem mehrjährigen Turnus) und - Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erstellen. Das ESG Tool ist als modulare Lösung bereitzustellen. Die Rundfunkanstalten müssen die fachlichen Module - mindestens "Klimabilanz", "VS-Bericht" und "CSRD-Bericht" - jeweils eigenständig beauftragen und nutzen können. Die Software muss so ausgestaltet sein, dass mehrere Rundfunkanstalten parallel damit arbeiten können. Jede Rundfunkanstalt verfügt über einen technisch und organisatorisch abgegrenzten Arbeitsbereich (Instanz oder Mandant) wie in Abschnitt 2.1 und folgend beschrieben. Eine zentrale ARD Sicht muss aggregierte Daten - insbesondere für eine konsolidierte ARD Klimabilanz sowie für einen ARD weiten VS Bericht - darstellen können, ohne die Datenhoheit der einzelnen Rundfunkanstalten zu beeinträchtigen. Diese kann systemintern oder durch Zulieferungen der einzelnen RFAs erfolgen. Das ESG Tool muss die Rundfunkanstalten bei Datenerhebung, -validierung, -auswertung, Berichterstellung, Dokumentation und Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen unterstützen. Daten, Kennzahlen und Belege sind revisionssicher, historisch nachvollziehbar und für externe Prüfer einsehbar bereitzustellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für eine ESG-Reporting-Software als SaaS-Lösung.
- Die Software muss Klimabilanzen, VS-Berichte und CSRD-Berichte ermöglichen.
- Mehrere Rundfunkanstalten können parallel mit abgegrenzten Arbeitsbereichen arbeiten.
- Eine zentrale ARD-Sicht für aggregierte Daten ist erforderlich.
- Anforderungen umfassen Datenerhebung, -validierung, -auswertung und revisionssichere Dokumentation.
Gesucht wird eine ESG-Reporting-Software (SaaS) zur Erstellung von Klimabilanzen, Nachhaltigkeitsberichten nach VS und CSRD.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate). Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1,0 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Bonitätsnachweis - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle 5 - Risikoklassen einer Risikoklasse nicht höher als III) Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Der Bieter muss ein ISO 27001 Zertifikat (oder eine vergleichbare Beschreibung der wesentlichen Anforderungen) vorlegen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen. Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Bereitstellung einer ESG-Tool als SaaS-Lösung zum Gegenstand haben. Weitere Anforderungen an die Referenz: Das ESG-Tool muss eine komplexe Organisationsstruktur abgebildet haben. Mindestens bei einer Referenz müssen die Daten für ei-ne VS-Berichterstattung oder "VSME+"-Berichtserstattung erfasst worden sein. Mindestens bei einer Referenz muss eine CSRD-Berichtserstattung umgesetzt worden sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 25.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 174 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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