AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Hallenbad der Kurstadt Bad Camberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Bad Camberg, Bad Camberg
- Veröffentlicht
- 24.07.2026
- Frist (Submission)
- 24.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ziel der Planung ist der Bestandserhalt im Sinne der Nachhaltigkeit und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, Wärmeenergie). Gleichermaßen soll im Rahmen der Teilsanierung eine Attraktivierung des Hallenbades im Sinne der Modernisierung umgesetzt werden. — Ziel der Planung ist der Bestandserhalt im Sinne der Nachhaltigkeit und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, Wärmeenergie). Gleichermaßen soll im Rahmen der Teilsanierung eine Attraktivierung des Hallenbades im Sinne der Modernisierung umgesetzt werden. — Ziel der Planung ist der Bestandserhalt im Sinne der Nachhaltigkeit und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, Wärmeenergie). Gleichermaßen soll im Rahmen der Teilsanierung eine Attraktivierung des Hallenbades im Sinne der Modernisierung umgesetzt werden. — Ziel der Planung ist der Bestandserhalt im Sinne der Nachhaltigkeit und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, Wärmeenergie). Gleichermaßen soll im Rahmen der Teilsanierung eine Attraktivierung des Hallenbades im Sinne der Modernisierung umgesetzt werden.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 30.09.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.