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ÜSTRA_Multifunktionsgeräte_Vergabe
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft — regiobus Hannover GmbH
Vergabe-Ergebnis
Heinrich Wietholt GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionssystemen.
- Maximales Auftragsvolumen von 2,16 Mio. EUR netto über zwei Jahre mit Verlängerungsoptionen.
- Leistungsverzeichnis ist erst in der Angebots- und Verhandlungsphase auszufüllen.
- Interessenten müssen sich im Teilnahmewettbewerb registrieren, um das Leistungsverzeichnis zu erhalten.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionssystemen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses. Das Leistungsverzeichnis wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Kenntnisnahme der Interessenten beigefügt und ist erst in der Angebots- und Verhandlungsphase auszufüllen. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren mit der zwei Verlängerungsoptionen über jeweils zwölf (12) Monate. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1,6 Mio. EUR netto für die ÜSTRA und 560.000,- EURO für die beitrittsberechtigte regiobus GmbH. Details ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnis
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Angebotspreis gem. Preisblatt ÜSTRA und regiobus
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.160.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 197 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Heinrich Wietholt GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.160.000 €1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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