AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMU2C/documents) · Abgerufen am 04.08.2026 21:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-522897-2026/

LK Aurich - Aluminiumfenster und -türen - Conerus-Schule (BBS) Norden

Notice-ID: ted-522897-2026 · Procedure-ID: 245b2f22-ffff-4e04-b473-e81c7edb68bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Aurich - Technisches Gebäudemanagement, Aurich (Ostfriesland)
Veröffentlicht
28.07.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Gewerk "Aluminiumfenster und -türen". Inhalt der Leistungen: - Aluminiumfenster liefern und einbauen - Aluminiumtüranlagen liefern und einbauen - Brandschutztüren liefern und einbauen - Automatische Türantriebe liefern, einbauen und in Betrieb nehmen - Glasdach Ausführungs- und Zwischenfristen: - Fensteraufmaß: 15. Februar 2027; - Fertigstellung Fenstereinbau: 15. Mai 2027; - Beginn Einbau Innenelemente: 25. Oktober 2027; - Fertigstellung: 26. November 2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).