AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT9PBVU2M/documents) · Abgerufen am 24.09.2026 05:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-522988-2025/

Zuschneidetische

Notice-ID: ted-522988-2025 · Procedure-ID: 5014c947-0d21-4692-9a51-5a92fb1aa95c

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR, Aachen
Veröffentlicht
07.08.2025
Frist (Submission)
09.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Benötigt werden Zuschneidetische für die Pathologie: 1 x Zuschneidetisch 1800 pathologischer Zuschneidetisch . 1 x höhenverstellbarer Zuschneidetisch/ Arbeitsstation für Schnellschnitte/ MTA Zuschnitt 1300 . 1 x Zuschneidetisch 1500 pathologischer Zuschneidetisch . 1 x Zuschneidetisch 1800 pathologischer Zuschneidetisch Die Lieferung soll zu verschiedenen Zeitpunkten abgerufen werden, da die Räume abschnittsweise umgebaut werden, die Lieferung soll dann entsprechend abgestimmt / abgerufen werden können. Allgemeiner Zeitrahmen des Projektes in dem die Teillieferungen erfolgen: Ab 01.10.2025 bis 21.01.2027

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
21.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
20 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).