AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 05:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-523512-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Neubau der IGS Bothfeld mit Stadtteilbibliothek und Kulturtreff - Qualitätssichernde Projektsteuerung TGA für ein ÖPP-Projekt

Notice-ID: ted-523512-2025 · Procedure-ID: 0ed56ecd-b25f-49d4-bc54-9ac901f3857d

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
Veröffentlicht
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
1.360.000 €

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für die bestehende integrative Gesamtschule (IGS) Bothfeld mit zwei Zweifeld-Sporthallen, Außensportflächen sowie Außenanlagen. Zusätzlich sollen am Schulstandort eine Stadtteilbibliothek und ein Kulturtreff errichtet werden. Die Umsetzung des Neubauprojektes soll im laufenden Betrieb und in drei Bauabschnitten erfolgen. Projektziel ist die Umsetzung aller Baumaßnahmen inkl. Abnahme bis Ende 2031. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines ÖPP-3-Phasen-Modells (Planen, Bauen und Finanzieren). Beauftragt werden soll die qualitätssichernde Projektsteuerung der Gebäude in Anlehnung an §§ 53 HOAI. Folgende Termine sind geplant: - Beauftragung des ÖPP-Partners März 2026 - Baubeginn Dezember 2026 - Fertigstellung Bauabschnitt 1A (Sporthallen, Parkplatz) Dezember 2027 - Fertigstellung Bauabschnitt 1B (Kulturhaus) Mai 2028 - Fertigstellung Bauabschnitt 2 (Abriss alte Sporthallen, Neubau Schule) Mai 2030 - Fertigstellung Bauabschnitt 3 (Abriss alte Schule, Neubau Außenanlagen) Dezember 2031 Die geschätzte Gesamtsumme für die Errichtung der Gebäude und der Außenanlagen beläuft sich auf ca. 84.000.000 (Netto). Ziel ist es, ein qualitativ einwandfreies und den Anforderungen voll entsprechendes Bauwerk zu schaffen. Eine enge Absprache zwischen den Projektbeteiligten der LHH und der qualitätssichernden Projektsteuerung unterschiedlicher Fachdisziplinen ist dafür erforderlich. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten sowie der Einhaltung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Leistung für die qualitätssichernde Projektsteuerung wird wie folgt vergeben: Qualitätssichernde Projektsteuerung für Technische Ausrüstung angelehnt an §§53 und ff. HOAI. Gewerkegruppe 1: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen - Wärmeversorgungsanlagen - Lufttechnische Anlagen - Nutzungsspezifische und Verfahrenstechnische Anlagen (Küchentechnische Anlagen) - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken - Technische Anlagen in Außenanlagen Gewerkegruppe 2: - Starkstromanlagen - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Gewerkegruppe 3: - Förderanlagen Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in unmittelbarer Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen der Auftraggeberin (u.a. politischen Beschlüsse und vorbehaltlich der Entscheidungen der Kommunalaufsicht) bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsschluss mit dem ÖPP-Partner zur Realisierung der ÖPP-Maßnahme mit den ausgeschriebenen Leistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, sobald die Auftraggeberin sie ihm überträgt. Die Auftragserteilung erfolgt bis spätestens 04/2026. Honorar für die qualitätssichernde Projektsteuerung: Das beauftragte Leistungsbild in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI ist in der erforderlichen Form überwiegend nicht in den Grundleistungen der HOAI enthalten und soll mit Teilprozentpunkten bewertet und abgerechnet werden. Die Bewertung der ausgeschriebenen Leistungsbilder in Teilpunkten ist Bestandteil des Angebotes. Nach Auftragserteilung an den ÖPP-Auftragnehmer sollen die Baukosten des ÖPP-Angebotes übernommen und bei der Berechnung des Honorars für die qualitätssichernde Projektsteuerung berücksichtigt werden. Nachträge im ÖPP-Bauauftrag wirken sich erst dann auf das Honorar der qualitätssichernden Projektsteuerung aus, wenn sie 10% des Pauschalfestpreises übersteigen. Sollte die im Rahmen der ÖPP-Endfinanzierung final festgestellte Vergütung für Planungs- und Bauleistungen den Pauschalfestpreis um mehr als 10% übersteigen, werden lediglich die über den „10%-Puffer“ hinausgehenden Nachträge auf die anrechenbaren Kosten aufgeschlagen. Auch dabei werden nur Nachtragskosten aus den Kostengruppen 400 und 550 als anrechenbare Kosten angesetzt. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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