AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMUH8XQ/documents) · Abgerufen am 13.08.2026 06:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-523525-2024/

Rahmenvertrag Zählerablesung

Notice-ID: ted-523525-2024 · Procedure-ID: f840ff5b-6d8a-4f1f-8a3f-1406b475aa95

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Stammdaten

Auftraggeber
ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden
Veröffentlicht
30.08.2024
Frist (Submission)
30.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
65500000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Durchführung der Zählerablesung, des Zählersperrens und Zählerentsperrens im Versorgungsgebiet des Auftraggebers sowie in weiteren Bereichen des Rhein-Main Gebietes. Umfang: Wiesbaden (alle Sparten) ca. 245.000 Zähler Taunusstein (Strom und Gas) ca. 21.000 Zähler Walluf und Schlangenbad (Gas) ca. 2.400 Zähler Die Beauftragung der Dienstleistung der Zählerablesung, des Zählersperrens und Zählerentsperrens für Stromzähler wird von der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH durchgeführt. Für alle übrigen Sparten erfolgt die Beauftragung durch die ESWE Versorgungs AG.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
12 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).