AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau kombiniertes Hallen- und Freibad in Memmingen; Malerarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Memmingen, Memmingen
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 10.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45442100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Memmingen, Stadtwerke Memmingen, plant den Neubau eines kombinierten Hallen und Freibades als Ganzjahresbad. Der Neubau soll auf dem Areal des bestehenden Freibades, nach Abriss des Bestands, realisiert werden. Das neue Kombibad umfasst im Bereich Hallenbad ein 25-Meter-Schwimmbecken mit 8 Bahnen, eine Sprunganlage 1 Meter / 3 Meter, ein Lehrschwimmbecken mit ca. 12,5 x 10 Meter, ein Kursbecken mit Hubboden, ein Kleinkinderbecken, sowie weitere Attraktionen. Im Bereich des Freibades entsteht ein 50-Meter-Becken mit 6 Bahnen, ein Nichtschwimmerbecken mit ca. 500 m² mit diversen Attraktionen und ein Kleinkinderbecken mit ca. 100 m². Zudem werden in den Außenanlagen neben einem Beachvolleyballfeld, einem Spielplatz und dergleichen, ein Nebengebäuden mit Umkleiden, Sanitärbereichen und einem Kiosk errichtet. Ausführliche Beschreibung der Malerarbeiten siehe Leistungsbeschreibung. Vorgesehener Terminablauf: Beginn der Arbeiten innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung, welche voraussichtlich bis KW 20/2025 zugehen wird. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 125 Werktagen nach vorstehender genannter Frist für den Ausführungsbeginn. Verbindliche als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: Malerarbeiten Hallenbad: 06.2025 – 11.2025 Malerarbeiten Freibad 05.2025 – 05.2025
Vertragslaufzeit
- Periode
- 125 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.