AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung und Installation von Frequenzumrichtern für die RAG Aktiengesellschaft
Stammdaten
- Auftraggeber
- RAG Aktiengesellschaft, Essen
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 07.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31700000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 3.200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Auf der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 2 der RAG Aktiengesellschaft (RAG) in Bergkamen (NRW) wird eine Brunnenwasserhaltung aufgebaut. Als Vorgabe hierzu, gibt es ein Einleitrecht, um das Grubenwasser in den nahegelegenen Fluss, Lippe, einleiten zu dürfen. Die einzuleitende Menge ist abhängig vom Wasserstand und Durchfluss der Lippe, weswegen die zu fördernde Wassermenge über Frequenzumrichter geregelt werden muss. Betriebsbereit müssen diese Umrichter im Juni 2026 sein. Weil bis dahin das neue Gebäude für die Wasserhaltung noch nicht errichtet sein wird, müssen als Interimslösung zwei Frequenzumrichter in Stahlblechcontainer aufgebaut werden. Sobald das neue Gebäude errichtet worden ist, ziehen die Frequenzumrichter nacheinander in den vorgesehenen Raum um. Ein dritter, baugleicher Frequenzumrichter soll optional für den Einbau in das Gebäude ca. Mitte 2027 angeboten werden. Bei den anzudienenden Pumpen handelt es sich um 10 kV Tauchpumpen mit 2,6 MW Leistung, in einem 50 Hz – Netz. Die Container sind entsprechend groß zu dimensionieren, mit ausreichender Klimatisierung und Schallschutz zu versehen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 29 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 144 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.10.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.