AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01919861-dc00-4297-9455-8d260dfb04fb/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 06.10.2026 23:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-523819-2024/

Gesetzliche Wartung von MSR-Anlagen

Notice-ID: ted-523819-2024 · Procedure-ID: 01919861-dc00-4297-9455-8d260dfb04fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH, Chemnitz
Veröffentlicht
30.08.2024
Frist (Submission)
07.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50700000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand sind die wiederkehrenden Wartungsinspektionen der Anlagen der Mess- Steuerungs- und Regeltechnik entsprechend den gesetzlichen Normen und Vorschriften und lt. den Herstellerangaben, die sich an den Standorten der KC befinden. Ziel ist es, den einwandfreien Betrieb der technischen Anlagen uneingeschränkt zu gewährleisten. Der AG beabsichtigt einen Wartungsvertrag über den Zeitraum von 24 Monaten abzuschließen mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).