AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019878ed-4bf6-4614-955e-cd24df7f0e4f/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 09.08.2026 07:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-523856-2025/

Ausschreibung Strom- und Erdgasbelieferung des Landkreis Nordwestmecklenburg

Notice-ID: ted-523856-2025 · Procedure-ID: 019878ed-4bf6-4614-955e-cd24df7f0e4f

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Stammdaten

Auftraggeber
first energy GmbH, Kaufungen
Veröffentlicht
07.08.2025
Frist (Submission)
09.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Abdeckung des Bedarfs an Strom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen 65 (davon 8 RLM) / Jahresverbrauch 3.966.782 kWh — Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen 30 / Jahresverbrauch 6.014.720 kWh

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
25 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).