AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung für die textile Vollversorgung der Universitätsmedizin Greifswald und des Kreiskrankenhaus Wolgast
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Greifswald KöR, Greifswald
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 01.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 98310000 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es wird eine Dienstleistung zur textilen Vollversorgung der Krankenhäuser in Greifswald und Wolgast für einen Zeitraum von 84 Monaten ausgeschrieben. Diese Dienstleistung umfasst die Bereitstellung, Reinigung, Wartung und Logistik aller benötigten Textilien, um den kontinuierlichen Betrieb beider Einrichtungen sicherzustellen — Es wird eine Dienstleistung zur textilen Vollversorgung der Krankenhäuser in Greifswald und Wolgast für einen Zeitraum von 84 Monaten ausgeschrieben. Diese Dienstleistung umfasst die Bereitstellung, Reinigung, Wartung und Logistik aller benötigten Textilien, um den kontinuierlichen Betrieb beider Einrichtungen sicherzustellen — Es wird eine Dienstleistung zur textilen Vollversorgung der Krankenhäuser in Greifswald und Wolgast für einen Zeitraum von 84 Monaten ausgeschrieben. Diese Dienstleistung umfasst die Bereitstellung, Reinigung, Wartung und Logistik aller benötigten Textilien, um den kontinuierlichen Betrieb beider Einrichtungen sicherzustellen
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 84 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 154 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.10.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.