AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 05:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-524216-2025/

Deutschland – Bauarbeiten – Grundschulstandort Schönwalde (Schule, Sporthalle, Buswendeschleife, Sport- und Freianlagen): Küchentechnische Anlagen

Notice-ID: ted-524216-2025 · Procedure-ID: 959acc1b-c560-40b4-81d3-b076d04cb8b8

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wandlitz
Veröffentlicht
11.08.2025
Frist (Submission)
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
592.441 €

Beschreibung

Für die Grundschule im Ortsteil Schönwalde ist eine Mensa mit angeschlossener Küche geplant. Die Speisen werden vor Ort von Gemeindemitarbeitern in einer Mischküche zubereitet. Es wird mit bis zu 500 Verpflegungsteilnehmern in zwei Ausgabeschichten gerechnet. Die Speisenzubereitung erfolgt aus küchenfertiger und tiefgekühlter Ware. Die Ausgabe findet direkt vor Ort statt. Die Ausstattung besteht aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301), inklusive Ausgabetresen im abgestimmten Design. Die Küche umfasst moderne Geräte wie Induktionsherd, Kombidämpfer und Multifunktionsgarer. Die Ausgabe erfolgt im Tablettsystem mit zwei Menüoptionen, Salat-/Dessertstation und Wasserspendern. Für die Lagerung stehen Kühlzellen sowie ein Trockenlager zur Verfügung. Die Anlieferung erfolgt direkt. Müllentsorgung und Lagerung von Verpackungen sind im Außenbereich organisiert. Der Spülbereich ist hygienisch getrennt in rein/unrein, mit Bandspülmaschine, Sortiertisch und Rückgabewagen. Für Speisereste ist ein Nassmüllkühler vorgesehen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).