AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 23:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-524328-2025/

Nachfolgenutzung Gasthof Hirsch - Bauendreinigung

Notice-ID: ted-524328-2025 · Procedure-ID: 66f2ecda-8920-4322-b059-3755f002fd9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Dietmannsried, Dietmannsried
Veröffentlicht
08.08.2025
Frist (Submission)
08.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45450000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Gasthof Hirsch in Dietmannsried, Ortsteil Probstried ist seit Jahren geschlossen. Das Gebäude steht leer. Das Grundstück ist ungenutzt. Die Gemeinde Dietmannsried als Bauherr beabsichtigt den Gasthof mit Biergarten, Veranstaltungssaal und kleinem Hotel zu reaktivieren und zusammen mit einem Dorfladen und Wohnungen zu einem neuen Mittelpunkt in Probstried zu entwickeln. Die Leistung umfasst die Grob- und Feinreinigung von unterschiedlichen Boden- und Wandbelägen, Dachuntersichten, Fenstern, Türen mit unterschiedlicher Materialität, sichtbaren Elektro- und HLS-Leitungen und -Installationen, Inventar und Außenanlagen. Die Reinigungsarbeiten finden in zeitlichen Abständen in unterschiedlichen Gebäuden vom EG bis 4. OG statt.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.11.2025
Ende
03.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).