AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 15:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-524489-2025/

Übernahme und Verwertung von Wertstoffen am Wertstoffhof Neunkirchen a. S.

Notice-ID: ted-524489-2025 · Procedure-ID: 6d2c1011-d0d6-4df5-ba5f-b4347d835d39

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Nürnberger Land, Lauf a. d. Peg.
Veröffentlicht
08.08.2025
Frist (Submission)
10.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen: • Übernahme der Wertstoffmengen des Wertstoffhofes Neunkirchen a.S. an der Übernahmestelle des AN • Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für die jeweiligen Wertstoffe in maximaler Entfernung von 50 km zum Wertstoffhof Neunkirchen a.S. • Ggf. Transport der übernommen jeweiligen Wertstoffmengen von der Übernahme-stelle zu einer Verwertungseinrichtung des AN • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Wertstoffmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land • Vermarktung/Verwertung der jeweiligen Wertstoffmengen aus dem Landkreis Nürnberger Land (Mengen siehe lose) • Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).