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Infrastrukturplanung für den Neubau Baustufe 1 und Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen
Baugesellschaft UMG mbH · Göttingen · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebote bis 12.08.2026, 12:00 Uhr (noch 12 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen des Infrastrukturplanung für den Neubau der Baustufe 1 - NIKO "Notaufnahme, Intensivmedizin, Krankenpflege und Operationszentrum" sowie Baustufe 2 - ELKI "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Weitere Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Infrastrukturplanung LPH 2-5 für Medientrasse der Baustufe 1 und 2 der Universitätsmedizin Göttingen.
- Es sind bereits Generalplaner für Hoch-/Tiefbau und technischen Ausbau sowie Baumanagement beauftragt.
- Die Planung umfasst die Erstellung der Infrastrukturplanung für die Medientrasse.
- Die Leistung ist in Göttingen zu erbringen.
Die Ausschreibung betrifft die Infrastrukturplanung (LPH 2-5) für Medientrasse im Rahmen des Neubaus der Universitätsmedizin Göttingen (Baustufe 1 und 2).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 70 %Preis
Das Honorar wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation ermittelt. Erreichbare LP:5; Wichtung 70 % (max. 350 LP).Vgl. Auswahlmatrix
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Qualifikation des verantwortlichen Projektleiters 15 %Qualität
- Darstellung der persönlichen Referenzen (min. 2; max. 5) der zuständigen Projektleitung (Referenzen über erbrach-te/abgeschlossene vergleichbare Leistungen, vornehmlich komplexer Infrastrukturplanung, mit Projektkosten (DIN 276 KG 200 - 600) ab 3,5 Mio. EUR netto (aus den letzten 10 Jahren)). Die persönlichen Referenzen werden mit Punkten von 1 bis 5 bewertet. Erreichbare LP: 5; Wichtung 15 % (max. 75 LP). Vgl. Auswahlmatrix
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Berufserfahrung des verantwortlichen Projektleiters 5 %Qualität
- Darstellung der Berufserfahrung im Bereich Infrastrukturplanung in Jahren der vorgesehenen Projektleitung > 5 Jahre = 1 Punkt > 7 Jahre = 2 Punkte > 9 Jahre = 3 Punkte > 11 Jahre = 4 Punkte > 13 Jahre = 5 Punkte Erreichbare LP 5; Wichtung 5 % (max. 25 LP). Vgl. Auswahlmatrix
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Fachspezifische Qualifikationen des verantwortlichen Projektleiters 5 %Qualität
- Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des Projektleiters. Bewertung von 1-5 Punkten. Erreichbare LP: 5 Punkte, Wichtung 5 % (max. LP 25). Vgl. Auswahlmatrix
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Fachspezifische Qualifikationen des für das Projekt vorgesehenen Hydraulikers aus dem Projektteam 5 %Qualität
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des für das Projekt verbindlich vorgesehenen Hydraulikers aus dem Projektteam, insbesondere zu Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich Hochwasserschutz und den Einsatz von Langzeitsimulationen im Rahmen hydraulischer Berechnungen und Rohrvortriebsplanung. Bewertung 1-5 Punkten. Erreichbare LP: 5 Punkte; Wichtung 5 % (max. LP 25). Vgl. Auswahlmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen. Als Nachweis gilt ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist. Im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. i.Ü. siehe Formblatt Handels- und Berufsregister in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (ins-bes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage soweit vorhanden beizufügen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der mittlere Jahresumsatz, den der Bieter mit vergleichbaren Leistungen (Infrastrukturplanungen) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) mindestens 250.000,00 Euro p. a. netto betragen. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Aufforderung Angebotsabgabe und Anlage 03 AW-ZS-Matrix
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von Infrastrukturplanungsleistungen für Ver- und Entsorgungsleitungen / Medientrassen als Ingenieurbauwerke (für die Planung von Schmutz- Regenwasser, Medienkanal und Fernwärmeleitungen gemäß den Grundleistungen nach HOAI 2021, § 44 Abs. 1, Anlage 12.1, mindestens LPH 2-5) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist), mit einer Bausumme von mindestens 3,5 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276) je Projekt. Im Übrigen vergleiche Anlage 00 Aufforderung Angebotsabgabe und Anlage 03 AW-ZS-Matrix
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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