AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E55324228) · Abgerufen am 01.08.2026 18:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-525736-2026/

Ausschreibung Rahmenvertrag Dienstradleasing - Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Notice-ID: ted-525736-2026 · Procedure-ID: ed45ebb9-ef04-4d91-a838-cd46e2b56ea3

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Altenkirchen
Veröffentlicht
10.06.2026
Frist (Submission)
13.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages für eine Höchstabnahmemenge von 140 Diensträdern für die Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Basis ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 im Wege der Entgeltumrechnung. Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre (=Grundlaufzeit) und verlängert sich um je ein Jahr, wenn diese nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).