AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 17:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-525879-2025/

Technische Beratung fuer TU Realisierung

Notice-ID: ted-525879-2025 · Procedure-ID: 7fe3105d-ffd7-42a5-bc45-024b27064c65

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Schweinfurt, Schweinfurt
Veröffentlicht
08.08.2025
Frist (Submission)
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Massnahmennummer: B62H E402040037 Massnahmenbezeichnung: HAB_SaaleckKa, Neubau Unterkünfte T. II Saaleck-Kaserne Hammelburg Aufgabenbeschreibung: Beauftragt wird die Erbringung qualitätssichernder Leistungen, während der Ausführung des Bauvorhabens (Errichung von 8 Unterkunftsgebäuden für die Bundeswehr in der Saaleck-Kaserne Hammelburg) durch den Totalunternehmer (TU). Ziel ist die Sicherstellung der planerisch und vertraglich geschuldeten Planungs- und Bauqualität im Interesse des Bauherrn. Siehe Aufgabenbeschreibung II.22 (ist als Anlage zum Vertrag auf der Plattform eingestellt). Leistung: Technische Beratung für TU-Realisierung als Besondere Leistungen.

Vertragslaufzeit

Periode
19 Monate
Beginn
20.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).