AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ57NT/documents) · Abgerufen am 24.10.2026 17:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-527071-2025/

Stadt Laichingen - Vergabe Planungsleistungen HLSE für den Neubau der "Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule

Notice-ID: ted-527071-2025 · Procedure-ID: bf29ce3a-c7a6-4d88-bc24-389e13e7b648

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Laichingen, Laichingen
Veröffentlicht
10.08.2025
Frist (Submission)
08.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen. Die neue Gemeinschaftsschule ist Teil des geplanten Schulcampus, welcher im westlichen Teil der Stadt Laichingen realisiert werden soll. Im Norden grenzt die Gemeinschaftsschule an den Silcherweg und im Süden an die Mörikestraße. Im Osten befindet sich die Martin-Schule und im Westen die Anne-Frank-Realschule. Für die städtischen Grundstücke liegt ein gültiger Bebauungsplan vor. Im Bebauungsplan werden Anpassungen an die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs erforderlich. Mögliche Abweichungen im Baufeld wurden im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung mit den zuständigen Behörden bereits vorbesprochen. Die Gemeinschaftsschule soll ca. 300 Schüler aufnehmen. Das Schulgebäude ist als barrierefreie Bildungseinrichtung zu planen. Die Stadt Laichingen strebt die Erreichung des GEG-Standards an. Hierfür sind ganzheitliche und gewerkeübergreifende Lösungen unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes und der verschiedenen raumbezogenen Raumklimaangaben zu erarbeiten. Dazu zählt auch die technische und energetische Gebäudeversorgung hinsichtlich der bestehenden Grundstückssituation, Gebäudeausrichtung und Erschließung. Potenziale zur Nutzung von Umweltwärme sind zu untersuchen, hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit für das Gebäude-Energiekonzept zu bewerten und in ein stimmiges Haustechnikkonzept zu überführen. Zur Umsetzbarkeit des Konzepts gehört auch die Darstellung brandschutzrelevanter Themen. Das Energiekonzept muss einen Verzicht auf fossile Brennstoffe vorsehen. In die Überlegungen einzubeziehende regenerative Energieträger sind z. B. Sonnen- und Windenergie, oberflächennahe Geothermie (Erdsonden, Erdkollektoren etc.). Die Nutzung von Fernwärme ist am Standort. Das Nahwärmenetz wird zu ca. 95% mit Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und erneuerbaren Brennstoffen bzw. Energieträger versorgt. Der heizwertbezogene Primärenergiefaktor beträgt 0,7. Die kombinierte Nutzung für die Energiebereitstellung stellt keine Voraussetzung dar. Sofern der Bieter in seinem Entwurf alternative, erneuerbare Energiequellen vorsieht, so ist dies ebenfalls zulässig. Je nachdem wie vorteilhaft sich dies im Zusammenspiel mit den anderen technischen Komponenten darstellt, erfolgt die entsprechende Bewertung durch das Gremium anhand der Bewertungsmatrix. Eine ganzheitliche und nachhaltige Lösung im Hinblick auf die technische Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroinstallation und Gebäudeautomation ist Voraussetzung. In diesem Zuge sind verschiedene Möglichkeiten zu untersuchen, zu prüfen und hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit im Gesamtkontext zu bewerten. Der Einsatz modernster, innovativer Technik ist für die laufende Kontrolle, die Wartung und den optimierten Betrieb mitentscheidendes Kriterium. Für die Baumaßnahme der Gemeinschaftsschule wird für die Kostengruppen 300 + 400 ein Baubudget von brutto ca. 18.0 Mio. EUR vorgegeben. Das Entwurfskonzept wird in einen Planungswettbewerb gefunden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
30.09.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).