AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 01:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-528253-2024/

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF20KatS für die Feuerwehr Leonhardspfunzen

Notice-ID: ted-528253-2024 · Procedure-ID: 9d49d69f-fbfc-4882-b6ce-803461ae8feb

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Stephanskirchen, Stephanskirchen
Veröffentlicht
02.09.2024
Frist (Submission)
02.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Stephanskirchen im Landkreis Rosenheim beauftragt nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) im Jahr 2024 für ihre Freiwillige Feuerwehr Leonhardspfunzen ein Löschgruppenfahrzeug LF20KatS (Neufahrzeug) zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare von den Vertragsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforderung) zwingend zu verwenden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
28 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).