AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/529835-2026) · Abgerufen am 19.08.2026 07:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-529835-2026/

Bekanntmachung Aufhebung des Vergabeverfahrens: Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Wohnraum für Studierende auf dem Campus Stgt-Vaihingen, Allmandring V" nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewb für Generalplanungsleistungen

Notice-ID: ted-529835-2026 · Procedure-ID: 82fdacfe-2b2e-4ac8-a4d8-6d656c754e02

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk Stuttgart AöR
Veröffentlicht
31.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Neubau einer Wohnanlage für Studierende auf dem Universitätscampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V. Der Generalplanungsauftrag umfasste die Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie die erforderlichen Fachplanungsleistungen. Dem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV war ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2 VgV vorgeschaltet. Die Beauftragung sollte stufenweise erfolgen und stand unter dem Vorbehalt der Realisierung des Bauvorhabens sowie der Sicherstellung der Finanzierung und Förderung. Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor Zuschlagserteilung aufgehoben. Die wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Beschaffungsvorgangs haben sich seit Durchführung des Vergabeverfahrens wesentlich geändert. Die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Beschaffungsabsicht wird endgültig aufgegeben.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).