AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 10:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-529958-2025/

Deutschland – IT-Softwarepaket – Integration KI-Infrastruktur im Portal Leando: Entwicklung, Implementierung, Test und Überführung in den Wirkbetrieb eines generativen KI-Chatbots

Notice-ID: ted-529958-2025 · Procedure-ID: ec84a80c-76b8-4117-bd1f-e674f06aee49

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Veröffentlicht
13.08.2025
Frist (Submission)
04.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48517000 — Software
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark

Beschreibung

Um den Nutzenden von Leando eine effektive, praxisorientierte und individualisierte Unterstützung zu bieten, soll Leando hinsichtlich einer KI-Infrastruktur weiter agil ausgebaut werden. Statt eines rein auf maschinellem Lernen basierenden Systems, das lediglich Empfehlungen ausspricht, soll im Rahmen dieser Ausschreibung ein generativer KI-Chatbot in die technologische Infrastruktur von Leando integriert werden. Dieser geht über eine bloße Suchfunktion hinaus und fungiert – mithilfe eines austauschbaren Large Language Models (LLM) und eines Retrieval-Augmented-Generation-Systems (RAG) – als digitaler Assistent für die Nutzenden. Er kann direkt auf alle relevanten Dokumente und Inhalte zugreifen, diese sinnvoll kombinieren und dabei personalisierte Antworten oder sogar gänzlich neue didaktische Materialien in natürlicher Sprache generieren. Weiter soll die Sicherstellung von Datenschutz, IT-Sicherheit, Interoperabilität und Nachhaltigkeit der Lösung gemäß den Anforderungen des BIBB eingehalten und beachtet werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).