AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Bernburg (Saale) - Flächennutzungsplan
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bernburg (Saale), Bernburg (Saale)
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- Frist (Submission)
- 03.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Bernburg (Saale) mit den Ortsteilen Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley, Preußlitz und Wohlsdorf und einer Gebietsgröße von 11.355 ha beabsichtigt die Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplanes nach § 5 Baugesetzbuch samt eines dazugehörigen Umweltberichtes. Der Leistungsumfang bemisst sich nach der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen). Für das überwiegende Gemeindegebiet existieren ältere Flächennutzungsplanungen, die zu berücksichtigen sind: https://www.bernburg.de/de/flaechennutzungsplaene-bbg.html Zu berücksichtigen sind neben dem in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan die weiteren vorhandenen Rahmenpläne der Stadt Bernburg (Saale): https://www.bernburg.de/de/rahmenplaene.html Mit dem Flächennutzungsplan soll im Ergebnis einer durchzuführenden Bestandsanalyse und Prognose zur künftigen Siedlungsentwicklung der entsprechende Wohnbauland- und Gewerbeflächenbedarf abgeleitet werden. Daneben sollen übergeordnete Planungen dargestellt oder Fachplanungen auf Landes- oder Bundesebene, die sich auf die Entwicklung der Gemeinde auswirken (z. B. Verkehrsplanungen), nachrichtlich übernommen werden. Der Erarbeitungszeitraum soll im Januar 2027 beginnen und bis Ende 2029 abgeschlossen sein.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.01.2027
- Ende
- 28.12.2029
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.