AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 06:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-530357-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Neubau Feuerwehrgerätehaus Fronreute-Blitzenreute, Fachplanung HLS

Notice-ID: ted-530357-2025 · Procedure-ID: 1182571d-fb55-4e21-8078-d44ebd3fa9ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Fronreute
Veröffentlicht
13.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung HLS (LPH 1-9) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses (freiwillige Feuerwehr) in Fronreute, Blitzenreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-3 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (4-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Fachplanung HLS gem. § 55 HOAI 2021 Absatz 1, (LPH 1-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Anlagengruppen abdecken: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen , 3. Raumlufttechnische Anlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Planungsgesellschaft Vogt und Feist GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).