AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Grünflächenpflege in Senftenberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Senftenberg, Senftenberg
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
- Frist (Submission)
- 19.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77300000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 900.564 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Grünflächenpflege in Senftenberg inkl.Ortsteile
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Nördliches Stadtgebiet
- Erfüllungsort
- Senftenberg inkl. der Ortsteile
Los 2 — Östliches Stadtgebiet
- Erfüllungsort
- Senftenberg inkl. der Ortsteile
Los 3 — Südliches Gebiet
- Erfüllungsort
- Senftenberg inkl. der Ortsteile
Los 4 — OT Brieske
- Erfüllungsort
- Senftenberg, OT Brieske
Los 5 — OT Niemtsch
- Erfüllungsort
- Senftenberg, OT Niemtsch
Los 6 — OT Peickwitz
- Erfüllungsort
- Senftenberg, OT Peickwitz
Los 7 — OT Hosena
- Erfüllungsort
- Senftenberg, OT Hosena
Los 8 — OT Großkoschen mit Kleinkoschen
- Erfüllungsort
- Senftenberg, OT Großkoschen und Kleinkoschen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).