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Fotoboden
Magistrat der Stadt Wetzlar · Wetzlar · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 28.08.2026, 08:30 Uhr (noch 4 Tage)
Beschreibung
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die Herstellung, Lieferung und Verlegung des Fotobodens im Innenbereich des 1. OG. Insbesondere im Zuge der Befestigungen ist hier mit gebotener Vorsicht vorzugehen. Es sind ausschließlich nicht-toxische wie allergenfreie Materialien zu verwenden. Entsprechende Nachweise sind der örtl. Bauleitung vorzulegen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herstellung, Lieferung und Verlegung eines Fotobodens im Innenbereich.
- Verwendung von ausschließlich nicht-toxischen und allergenfreien Materialien mit Nachweisen.
- Besondere Vorsicht bei Befestigungsarbeiten ist geboten.
- Auftraggeber ist der Magistrat der Stadt Wetzlar.
Die Ausschreibung betrifft die Herstellung, Lieferung und Verlegung eines Fotobodens im Innenbereich.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB sind festgestellte Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Bewerbung beim Auftraggeber gerügt werden. Gleiches gilt für solche Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Auch sie sind spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung festgelegten Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen. Rügen sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Wird der Rüge durch die Vergabestelle nicht abgeholfen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unter der genannten Anschrift gestellt werden. Ein solcher Antrag ist unzulässig, sofern die Voraussetzungen des § 160 GWB gegeben sind. Darüber hinaus wird auf die Regelungen der §§ 134 und 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 4 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.410 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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