AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 09:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-531279-2024/

Deutschland – Funknetz – Beschaffung von AccessPoints, Controllern und Switches

Notice-ID: ted-531279-2024 · Procedure-ID: 0191b490-94dc-4db5-a69b-a437905896c0

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Stammdaten

Auftraggeber
AMEOS Klinikum Alfeld GmbH — AMEOS Klinikum Aschersleben-Staßfurt GmbH — AMEOS Klinikum Bernburg GmbH — AMEOS Klinikum Haldensleben GmbH — AMEOS Krankenhausgesellschaft Ostholstein GmbH — AMEOS Klinikum Inntal GmbH — AMEOS Klinika Lübeck GmbH — AMEOS Klinik für Geriatrie Ratzeburg GmbH
Veröffentlicht
04.09.2024
Frist (Submission)
04.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32418000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Access Point Indoor — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von WLAN Controllern mit Unterstützung bis zu 64 Access Points — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von WLAN Controllern mit Unterstützung bis zu 512 Access Points — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von WLAN Controllern mit Unterstützung mehr als 512 Access Points — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Access Switch mit 8-Port PoE — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Access Switch mit 24-Port PoE — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Access Switch mit 48-Port PoE — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Core Switches mit 24-Port — Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Core Switches mit 48-Port

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).