AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg -B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planungsleistungen für die Maßnahme B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich 310 Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung, Darmstadt
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Frist (Submission)
- 10.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.314.800 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Bearbeitung und Erstellung eines Landespflegerischer Begleitplanes (LBP) inkl. Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI. Der Untersuchungsraum liegt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Übergangsbereich vom Vorderen Odenwald zum Reinheimer Hügelland. Der Untersuchungsraum befindet sich östlich der Ortslage von Groß-Bieberau und umfasst ein Gebiet von ca. 334 ha (vergleiche Anlage 04 Übersichtslageplan des Untersuchungsraumes). Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll der Straßenentwurf zur Planfeststellungsreife geführt werde.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.