AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalsanierung der Heinrich-Weber-Schule am Standort Lemberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
- Veröffentlicht
- 02.08.2026
- Frist (Submission)
- 03.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die anstehende Generalsanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes (Gebäude A) soll in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie den Anforderungen der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz und dem explizit erstellten pädagogischen Konzept, das als Anlage den Ausschreibungs-unterlagen beigefügt ist, Rechnung tragen. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 (Honorarzone III, Basissatz) gem. HOAI 2021 für den Neubaukörper am rechten Gebäudeteil (Gebäude A) im Zuge der Generalsanierung der Heinrich-Weber Schule am Standort Lemberg, auf der Grundlage einer ersten Vorentwurfsplanung (welche als Anlage den Beschaffungsunterlagen beigefügt ist), zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Des Weiteren ist vorgesehen Leistungen der Tragwerksplanung für das Bestandgebäude im Rahmen von Beratungsleistungen auf Stundenbasis zu vergeben.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.