AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19b98dee9c4-74f4edf7ae1a6d1a) · Abgerufen am 11.08.2026 11:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-533768-2026/

Ingenieurleistungen nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Absatz 1 HOAI, Bauphysik

Notice-ID: ted-533768-2026 · Procedure-ID: 87b863cf-f6ff-44bf-b022-3f073924798a

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg, Ludwigsburg
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71312000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Frauenried 3, 71638 Ludwigsburg, RP Stuttgart, Abt. 8, Landesamt für Denkmalpflege, Erweiterung Nassfundbereich, Ingenieurleistungen nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Absatz 1 HOAI, Beabsichtigt ist die Beauftragung von Beratungsleistungen für Thermische Bauphysik nach Anl. 1 Nummer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Leistungen aus den LHP 1-8, sowie "weitere Leistungen", wie z.B. Erstellung eines Bauteilkataloges, Wärmebrückenberechnungen, usw.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.10.2026
Ende
31.01.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).