AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYDYTV3ATM2S/documents) · Abgerufen am 05.08.2026 07:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-533895-2026/

Reinigungsleistungen 2026 bis 2031 (Lose 1 bis 6)

Notice-ID: ted-533895-2026 · Procedure-ID: 67d46f95-fdda-4e8a-8913-507dabedc8ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hürth, Hürth
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
03.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei den zu reinigenden städtischen Liegenschaften handelt es sich insbesondere um Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Stadtgebiet von Hürth. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts-/Vertretungs-/Grundreinigung der städtischen Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten (Los 1 bis Los 5) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei dieser Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vorliegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. — Bei den zu reinigenden städtischen Liegenschaften handelt es sich insbesondere um Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Stadtgebiet von Hürth. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts-/Vertretungs-/Grundreinigung der städtischen Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten (Los 1 bis Los 5) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei dieser Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, ent-scheidet das Los. Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vor-liegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. — Bei den zu reinigenden städtischen Liegenschaften handelt es sich insbesondere um Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Stadtgebiet von Hürth. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts-/Vertretungs-/Grundreinigung der städtischen Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten (Los 1 bis Los 5) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei dieser Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, ent-scheidet das Los. Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vor-liegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. — Bei den zu reinigenden städtischen Liegenschaften handelt es sich insbesondere um Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Stadtgebiet von Hürth. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts-/Vertretungs-/Grundreinigung der städtischen Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten (Los 1 bis Los 5) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei dieser Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vor-liegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. — Bei den zu reinigenden städtischen Liegenschaften handelt es sich insbesondere um Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Stadtgebiet von Hürth. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts-/Vertretungs-/Grundreinigung der städtischen Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten (Los 1 bis Los 5) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei dieser Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vorliegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. — Bei den zu reinigenden städtischen Liegenschaften handelt es sich insbesondere um Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Unterkünfte für Geflüchtete auf dem Stadtgebiet von Hürth. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts-/Vertretungs-/Grundreinigung der städtischen Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindertagesstätten (Los 1 bis Los 5) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei dieser Lose. Sollte ein Bieter in mehr als zwei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vorliegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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