AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zur Anmietung von IT-Infrastruktur
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abwasserverband Starnberger See, Starnberg
- Veröffentlicht
- 04.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 51611100 — Installationsdienste
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 663.624 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftraggeber hat als Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung in den Gemeinden rund um den Starnberger See u. a. die Aufgabe, zur Sanierung und Reinhaltung des natürlichen Erholungsraums Starnberger See für alle Mitgliedsgemeinden eine gemeinsame Entwässerungseinrichtung zur Beseitigung von Abwasser zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Hierfür betreibt der Auftraggeber eine öffentliche Entwässerungseinrichtung, die aus einem Kanalnetz mit Sonderbauwerken sowie einer Kläranlage besteht. Für die Erfüllung dieser Aufgabe sind beim Auftraggeber ca. 80 Mitarbeiter beschäftigt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von IT-Infrastruktur bestehend aus einer gesamtheitlich kombinierten Hardware- und Softwarelösung samt Support- und Wartungsdienstleitungen, die es unter anderem in einen noch anzuschaffenden Containerrechenzentrum im Außenbereich am Betriebsstandort in Starnberg einzusetzen gilt. Das Unternehmen, das die Komponenten der Infrastrukturlösung zur Verfügung stellt, soll diese auch betreiben, warten und instand setzen. Eine ganzheitliche IT-Infrastrukturlösung ist sinnvoll, um die operationelle Kontinuität zu gewährleisten und potenzielle Risiken für den Auftraggeber zu minimieren. Sie stellt sicher, dass der Auftraggeber auf die zukünftigen, auch unerwarteten Änderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsanforderungen effektiv reagieren kann und zugleich eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.