AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 15:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534059-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Thermografische Erfassung des Gebäudeareals im Stadtgebiet mit Datenauswertung, Erstellung einer Wärmelandkarte, Erstellung und Bereitstellung von Energieberichten sowie Kommunikationsberatung

Notice-ID: ted-534059-2024 · Procedure-ID: 621c3eac-45a8-4bbc-a961-38311b9a9c84

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Veröffentlicht
05.09.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Stadt Bad Honnef beabsichtigt die Beauftragung einer thermografischen Untersuchung des Gebäudeareals im Stadtgebiet mit einer anschließenden kartenbasierten Darstellung der Ergebnisse und der Möglichkeit für Interessierte, die Ergebnisse gebäudescharf abzurufen. Das Leistungsspektrum umfasst die folgenden Punkte: 1. Thermografische Erfassung des Gebäudeareals 2. Einpflege der erfassten Daten in eine vorhandene Datenbank mit Webplattform (darf nicht erst zeit- und kostenaufwendig entwickelt werden müssen) 3. Datenauswertung mit Erstellung einer Wärmelandkarte 4. Erstellung und Bereitstellung von Energieberichten 5. Kommunikationsberatung im Rahmen der Bekanntmachung des Angebots. Der gesuchte Anbieter muss sämtliche technischen Anforderungen des Auftrages erfüllen können. Dies umfasst die spezielle Ausrüstung für die Thermografische Erfassung, eine bereits vorhandene Softwarelösung für die Datenbank, die Erstellung einer Wärmelandkarte und Energieberichten sowie die besondere Expertise in der Kommunikationsberatung. Aus technischer Sicht ist es erforderlich, dass die Leistungen als Paket vergeben werden. Zum einen müssen die erfassten Daten mit der webbasierten Kartenlösung kompatibel sein, problemfrei und zügig übertragen und eingearbeitet werden. Des Weiteren müssen die erfassten Daten von den privaten Immobilienbesitzern auch nach mehreren Jahren noch über die Webplattform abrufbar sein. Die erfassten Daten müssen daher bei dem Anbieter vorliegen, welcher auch den Energiebericht erstellt. Für die privaten Immobilieneigentümer, die über die Webplattform Energieberichte anfordern, ist es zudem wichtig, direkte technische Ansprechpartner zu haben, falls Rückfragen bestehen. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Stadt Bad Honnef dazu entschieden, von einer losweisen Vergabe abzusehen. Ziel der thermografischen Erfassung ist es, den Gebäudebestand in Bad Honnef zu analysieren und die Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Dadurch erhofft sich die Stadt Bad Honnef eine erhöhte Intensität bei Sanierungsvorhaben im privaten Bestand. Eine nutzerfreundliche und intuitive Webplattform soll dazu beitragen, die Hemmschwelle bei Gebäudeeigentümern zu senken, sich mit ihrem Gebäude energetisch auseinanderzusetzen. Durch den schnellen und einfachen Zugang zu Informationen über ihre Gebäude können Eigentümer Einsparpotenziale im Energieverbrauch erkennen und mögliche Quellen für Wärmeverluste identifizieren. Dadurch werden die Eigentümer angereizt, ihre Gebäude energetisch aufzuwerten und damit Energie zu sparen. Die thermografische Erfassung des Gebäudeareals ist Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie der Stadt Bad Honnef. Sie unterstützt die Wärmewende vor Ort bei der Umsetzung von Maßnahmen im privaten Bestand und zahlt somit auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Stadt Bad Honnef ein.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
05.09.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 15.09.2024 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).