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Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen🏆 Dietrich Werner Goll GmbH · Niefern-Öschelbronn
- Dietrich Werner Goll GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Anlieferung von Mittagsverpflegung (Cook&Hold) für Schulen.
- Der Auftragsgegenstand ist die verzehrfertige Mittagsverpflegung.
- Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung und die Einhaltung von Qualitäts- und Hygienestandards sind essenziell.
- Die Stadt Bietigheim-Bissingen ist der Auftraggeber.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Anlieferung von verzehrfertiger Mittagesverpflegung (Cook&Hold) für Schulen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bruttogesamtpreis 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Dietrich Werner Goll GmbH1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 135 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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