AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/06db8c40-3dc1-49ca-b216-2d3bb118a9ff) · Abgerufen am 12.08.2026 12:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534666-2026/

Reinigung kommunaler Liegenschaften

Notice-ID: ted-534666-2026 · Procedure-ID: 06db8c40-3dc1-49ca-b216-2d3bb118a9ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rödinghausen, Rödinghausen
Veröffentlicht
27.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Grund- und Unterhaltsreinigung folgender 12 Objekte: Objekt Bodenfläche 400000 Grundschule Bruchmühlen 1.128,24 m² 400200 OGS Bruchmühlen 651,43 m² 400100 Zweifachsporthalle Grundschule Bruchmühlen 1.565,27 m² 600000 Jugendtreff 173,88 m² 880200 Umkleiden Bruchmühlen 182,02 m² 200000 Bauhof / Umweltbetrieb 84,93 m² 410000 Grundschule Am Wiehen 1.753,15 m² 410100 Einfachsporthalle Grundschule Am Wiehen 557,31 m² 410200 OGS Grundschule Am Wiehen 564,58 m² 410300 Mediathek Grundschule Am Wiehen 284,25 m² 450100 Gesamtschule Rödinghausen 8.679,75 m² 450100 Dreifachsporthalle Gesamtschule 2.307,11 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).