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Einstellungen zu Vermögensungleichheit in der Bevölkerung (Survey-Experiment)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 01.09.2026, 23:59 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
In den vergangenen Jahren hat das Thema Vermögensungleichheit in der politischen Wahrnehmung deutlich an Bedeutung gewonnen. Dies hängt u.a. mit einer international verbesserten Datenlage sowie der starken und öffentlich sichtbaren Zunahme des Reichtums internationaler Vermögenseliten zusammen, der mancherorts von wachsendem politischen Einfluss begleitet wird. Die Armuts- und Reichtumsberichte (ARB) der Bundesregierung untersuchen unter anderem regelmäßig Einstellungen in der Bevölkerung zu ökonomischer Ungleichheit und sozialer Mobilität. Bislang wurden jedoch Einstellungen mit einem spezifischen Fokus auf Vermögensungleichheit nicht vertiefend erhoben. Dabei sind u.a. Fragen, wie das Ausmaß von Vermögensungleichheit und sozialer Mobilität in Deutschland eingeschätzt werden, wie die gesellschaftliche Rolle Hochvermögender bewertet wird und inwieweit die existierende bzw. wahrgenommene Vermögensverteilung gesellschaftliche Akzeptanz besitzen, von großer Relevanz. Insbesondere ist von Interesse, inwieweit Einschätzungen von politischen Maßnahmen von Faktoren wie zur Verfügung stehenden Informationen oder Gerechtigkeitsvorstellungen beeinflusst werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt daher, eine repräsentative Bevölkerungsbefragung mit Überprüfung von Treatment-Effekten (sog. Survey-Experiment) durchzuführen. Diese soll verschiedenen Aspekte von Einstellungen zu Vermögensungleichheit möglichst aktuell und in thematischer Breite und Tiefe untersuchen. Zusätzlich soll die Bedeutung von Werten (Gerechtigkeitsprinzipien), Erwartungen (bspw. Erbe/berufliche Perspektive) und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (bspw. gesellschaftlichem Einfluss von Vermögenseliten) in die Untersuchung einbezogen werden. Konkret soll die Befragung Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen liefern: • Wie schätzen die Befragten die Vermögensverteilung in Deutschland ein - auch im Vergleich zur Einkommensverteilung? • Wie schätzen die Be
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung mit Survey-Experimenten zu Einstellungen zur Vermögensungleichheit.
- Untersuchung von Gerechtigkeitsprinzipien, Erwartungen, Ursachen und Akzeptanz von Vermögensungleichheit sowie Präferenzen für Umverteilungsmaßnahmen.
- Einbeziehung von Werten, Überzeugungen, eigenen Erwartungen und Wahrnehmung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Möglichkeit zur Ergänzung des Angebots um weitere qualitative oder quantitative Komponenten.
- Bieter müssen die beigefügten Vergabeunterlagen beachten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht einen Dienstleister für eine repräsentative Bevölkerungsbefragung mit Survey-Experimenten zu Einstellungen zur Vermögensungleichheit.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der empirischen Sozialforschung; 1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich fortgeschrittener empirischer Methoden der Einstellungsforschung Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auf-traggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolu-men sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.3 Kompetenz und Erfahrung in der Durchführung und Auswertung von repräsenta-tiven Bevölkerungsbefragungen 1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Befragungsinstituten 1.5 Kenntnisse der Politischen Soziologie Als Nachweise zu 1.3 bis 1.5 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entspre-chende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Per-sonen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirtschafts-wissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrich-tung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten The-men- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Auf-gaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozialfor-schung Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbstän-diger Tätigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortarti-gen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 75 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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