AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534774-2024/

Lieferung eines Einsatzleitwagen für die Feuerwache Rastatt

Notice-ID: ted-534774-2024 · Procedure-ID: 47a182a4-875b-4a41-8144-dc61866819a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Rastatt, Rastatt
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
235.294 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung eines Einsatzleitwagen (ELW) 1 mit der Erweiterung zu einem ELW 2, aufgeteilt in 2 Lose (Fahrgestell und Auf- und Ausbau)

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell eines Einsatzleitwagen (ELW) 1 mit der Erweiterung zu einem ELW 2

Geschätzter Wert
60.638 €

Los 2 — Feuerwehrtechnischer Ausbau und Beladung eines Einsatzleitwagen (ELW) 1 mit der Erweiterung zu einem ELW 2

Geschätzter Wert
174.656 €

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).