AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1HJBL/documents) · Abgerufen am 30.09.2026 17:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534806-2026/

Lieferung und Montage v. Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Kran in Anlehnung an DIN 14555 Teil 22 in vier Losen

Notice-ID: ted-534806-2026 · Procedure-ID: 8bb927ce-4061-4cd2-999a-046cc6700eaa

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oranienburg, Die Bürgermeisterin, Oranienburg
Veröffentlicht
30.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. — Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. — Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. — Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung des Fahrgestells des Gerätewagen-Kran

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 2 — Aufbau & feuerwehrtechnische Beladung des Gerätewagen Kran

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 3 — Lieferung der Funktechnik für Gerätewagen-Kran

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 4 — Befähigungsnachweis für die Kranbedienung

Auftragsart
Dienstleistungsauftrag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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