AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 23:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534911-2025/

Offenes Verfahren: VE 2 Bodenbelagsarbeiten Neubaucluster Petrinum

Notice-ID: ted-534911-2025 · Procedure-ID: 65166af7-fa2b-4e38-9823-73ffd83f27a8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Brilon, Brilon
Veröffentlicht
14.08.2025
Frist (Submission)
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. Die Bodenbelagsarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf den Neubaucluster des Petrinums. Bei diesem handelt es sich um ein Stahlbetonskelettbau mit Stahlbetondecken und nichttragenden Außenwänden. Die Außenwände im EG werden massiv gemauert, die Außenwände in den Obergeschossen werden anschließend in Holzrahmenbau errichtet und in den Decken aus Stahlbeton verdübelt/verschraubt.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).