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Übernahme und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Verpackungsabfällen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 01.09.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106). Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben: - Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) - Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) — GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106). Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben: - Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) - Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Entsorgungsleistungen für Bau-, Abbruch- und Verpackungsabfälle in zwei Losen.
- Los 1: Stadtgebiet Nord, Los 2: Stadtgebiet Süd, jeweils mit einer geschätzten Menge von 3.000 Tonnen inklusive Optionsjahr.
- Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen.
- Bieter müssen die Einhaltung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft die Übernahme und Verwertung von Bau-, Abbruch- und Verpackungsabfällen in zwei Losen für die Stadtgebiete Nord und Süd von Gelsenkirchen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis (Gesamt-Netto-Wertungssumme) 70 Pkt.Kosten
Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte. Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel: P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70 Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die Gesamt-Netto-Wertungssumme ergibt sich aus dem Angebotsvorblatt und umfasst ausschließlich die vom Bieter kalkulierten Verwertungspreise (EP netto × Menge) über alle Vertragsjahre. Der vom Auftraggeber einheitlich vorgegebene BEHG-Zuschlag ist nicht Bestandteil der Preiswertung; er ist von allen Bietern unverändert zu übernehmen, für alle Angebote identisch und wird ausschließlich in der Abrechnung berücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (BEHG) und dem Angebotsvorblatt (BEHG-Zuschlag).
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Entfernung zur (ersten) Übernahmeanlage 30 Pkt.Kosten
Die Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25 Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
d) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
b) Anzeige nach § 53 KrWG, soweit der Auftragnehmer Beförderungsleistungen selbst erbringt
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 170904 und 150106 oder vergleichbarer Nachweis
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
e) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (mindestens zwei Referenzen) in den letzten drei Jahren * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Nachunternehmer-Anteil
g) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** h) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
f) Bestätigung des Anlagenbetreibers über die Erfüllung der Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen nach § 6 GewAbfV
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 01.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 428 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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