AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Stollberg
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- Frist (Submission)
- 15.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240 und 1.100 Liter; Säcke 70 l; ca. 14.475 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120 Liter; ca. 1.982 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240 und 1.100 Liter; ca. 5.091 Mg/a gesamt), ca. 16 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall (ca. 900 Mg/a) im haushaltsnahen Holsystem für das gesamte Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreises. Die Sammlung erfolgt für Restabfälle in einem 14-täglichen Regelturnus. Bioabfälle werden im Zeitraum April–November wöchentlich und von Dezember–März 14-täglich gesammelt. Der Regelturnus der Papiersammlung ist 4-wöchentlich gestaltet. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m³) zu stellen und abzuholen. Die gesammelten Abfälle sind an Übergabestellen dem ZAS zu übergeben. Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem. — Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240, und 1.100 Liter; Säcke 70 l; ca. 12.246 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120 Liter; ca. 4.769 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240 und 1.100 Liter; ca. 4.905 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall (ca. 1.230 Mg/a) im haushaltsnahen Holsystem für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreises. Die Sammlung erfolgt für Restabfälle in einem 14-täglichen Regelturnus. Bioabfälle werden im Zeitraum April–November wöchentlich und von Dezember–März 14-täglich gesammelt. Der Regelturnus der Papiersammlung ist 4-wöchentlich gestaltet. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m³) zu stellen und abzuholen. Die gesammelten Abfälle sind an Übergabestellen dem ZAS zu übergeben. Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Sammlung und Beförderung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen mit zum Teil Verwertung/Beseitigung von Abfällen im Entsorgungsgebiet OST
- Erfüllungsort
- Entsorgungsgebiet ERZ Ost
Los 2 — Sammlung und Beförderung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen mit zum Teil Verwertung/Beseitigung von Abfällen im Entsorgungsgebiet WEST
- Erfüllungsort
- Entsorgungsgebiet ERZ West
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2028
- Ende
- 31.12.2037
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Stollberg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.