AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/e04f1f1b-0d88-40c4-888c-3be22137486f) · Abgerufen am 09.09.2026 09:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-535068-2025/

Instandhaltungs- und Entstörungsvertrag Lichtsignalanlagen im Verkehrsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Notice-ID: ted-535068-2025 · Procedure-ID: 8e4d1822-fcd6-4d14-852e-6527a6dd7b87

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
14.08.2025
Frist (Submission)
14.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50232000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für die rnv wird ein Instandhaltungs- und Entstörungsvertrag für die LSA benötigt, die vom Hersteller Yunex Traffic (ehemals Siemens) errichtet wurden. Für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH werden ein Instandhaltungs- und Entstörungsvertrag für die Lichtsignalanlagen im rnv Verkehrsgebiet benötigt. Die Instandhaltung ist in Abständen von 6, 12, 18 und 24 Monaten vorzunehmen. Die Entstörung an den Anlagen erfolgt nach Bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).