AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Berufsfachschule für Pflegekräfte mit Betriebskindergarten; hier: Los 32 – Freianlagen und öffentlicher Gehweg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Borna, Borna
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Frist (Submission)
- 26.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Borna beabsichtigt den Neubau einer Berufsfachschule für Pflegekräfte (BFS) und einem Betriebskindergarten (BKG) am Standort An der Wyhra 1, Borna, gegliedert in Summe in drei Teilmaßnahmen. Die Teilmaßnahme 1 ist die Errichtung einer Berufsfachschule für Pflegekräfte für ca. 172 Schüler in Präsenz, aber einer Gesamtschülerzahl von ca. 435 Schüler im dualen Beschulungssystem. Das Schulgebäude ist als 3-geschossiges Gebäude geplant, das mit seinen westlichen und nördlichen Außenwänden den Verlauf der anliegenden Straße aufnehmen soll. So entsteht eine Art T-Form aus einem Nord und einem Südflügel. Die Außenmaße LxB betragen ca. 44,0 x 29,5 m im Gesamten und einer Höhe von 11,75 m. Es handelt sich um einen zweihüftigen Neubau mit Flachdach und ohne Unterkellerung. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 10.000m³, die Nettogrundfläche ca. 2.319 m². Bei der Teilmaßnahme 2 handelt es sich um die Neuerrichtung eines Kindergartens mit insgesamt 110 KITA-Plätzen (45 Krippen- und 65 Kindergartenplätze). Dieser Neubau ist als zweigeschossiger, versetzter Baukörper geplant, ebenfalls ohne Unterkellerung. Das zweihüftige Gebäude hat Abmessungen LxB von ca. 50,5 x 22,0 m und einer Höhe von 7,90 m. Das Obergeschoss ist als eine Art Staffelgeschoss geplant und springt gartenseitig über den beiden ausspringenden Gebäudeteilen um ca. 2,5 m ein. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 7.335m³, die Nettogrundfläche ca. 1.516 m². Beide Neubauten sollen auf dem Grundstück der jetzigen Stadtverwaltung Borna, An der Wyhra 1 gebaut werden. Das momentan noch im Betrieb befindliche Gebäude der Stadtverwaltung soll als Teilmaßnahme 3 rückgebaut werden und an dessen Stelle die gemeinsamen und erforderlichen Stellplätze der beiden neuen Einrichtungen entstehen. Für das Vorhaben liegen die relevanten Genehmigungen vor. Die Umsetzung der Maßnahme hat mit den Arbeiten der Baufeldfreimachung in 08/2024 begonnen, Ziel ist die Fertigstellung Hochbau des Objektes BFS in 03/2026, des Objektes BKG in 07/2026. Auf dem Baugelände befindet sich zu Beginn der Arbeiten ein Verwaltungsgebäude (Bestandsgebäude) in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bauflächen, das im Zeitraum Januar bis März 2026 rückgebaut wird. Das Gebäude darf vor dem Rückbau nicht beschädigt werden. Im Zuge der Neubaumaßnahme BFS und BKG wurden die umliegenden Freiflächen weitgehend beräumt. Einzelne Einbauten verbleiben zum Abbruch durch den AN. Besonderheiten zur Beschaffenheit des Vorhabensstandortes sind den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die ausgeschriebenen Leistungen Los 32 Freianlagen umfassen im Auftrag als eine Leistung folgende Teilobjekte: - BA Berufsschule (BFS) im Nordwesten des Baugebietes, - BA Betriebskindergarten (BKG) im Südosten des Baugebietes, - BA Parkplatz im Nordosten des Baugebietes inkl. Querweg zwischen den genannten BA. Hier befindet sich zu Beginn der Arbeiten noch ein durch andere Gewerke abzubrechendes Bestandsgebäude, bevor die Landschaftsbauarbeiten hier beginnen können. - BA Öffentlicher Gehweg um die o.g. drei BA. Der Auftragsumfang beinhaltet im Wesentlichen für das Los 325 folgende Leistungen (Auszug): Landschafts- und Tiefbauarbeiten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.11.2025
- Ende
- 02.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.