AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Grundschulerweiterung Neubau Turnhalle-Lstg der Tragwerksplanung, §§49 ff HOAI, LPH 1-6, 8
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Schäftlarn
- Veröffentlicht
- 06.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - LPH 1-6, 8: Für das Vorhaben wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche dieser Veröffentlichung als Anlage 1 in den Verdingungsunterlagen beigefügt ist. Auf deren Grundlage wurde von der Gemeinde Schäftlarn ein Architekturbüro mit der Objektplanung der Leistungsphasen 1 – 9 im Sinne der HOAI beauftragt. Das beauftragte Architekturbüro hat aus der Konsensvariante (Variante Nr. 6) der Machbarkeitsstudie zwischenzeitlich einen ersten, noch nicht mit Fachplanern und Sonderfachleuten abgestimmten Vorentwurf (vorläufiger Vorentwurf) erarbeitet, der jedoch noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und noch Änderungen unterliegen kann. Der beigefügte vorläufige Vorentwurf sieht die Realisierung des Bedarfs durch folgende Maßnahmen vor: a. Turnhalle Entsprechend dem vorläufigen Vorentwurf soll die neue Turnhalle als ein in den Hang gebauter Baukörper auf der Fläche und auf dem Geländeniveau des bisherigen Allwetterplatzes (4,50 m unterhalb der Geländeoberkante des Grundschulgebäudes) im Nordosten des Areals mit einer Giebelausrichtung entsprechend der bisherigen Turnhalle in Nordwest-Südost-Richtung errichtet werden. Der Baukörper der Turnhalle tritt so vom bisherigen Pausenhof aus gesehen lediglich als eine etwas erhöhte Terrasse in Erscheinung. Das Dach soll begrünt und als begehbar ausgeführt werden, sodass es als erweiterter Pausenhof dienen kann. Während der Bauzeit der neuen Turnhalle soll die bestehende Turnhalle nach Möglichkeit erhalten bleiben und weiter genutzt werden. b. Offene Ganztagsschule Der Raumbedarf für die offene Ganztagsschule soll nach dem vorläufigen Vorentwurf in der Weise verwirklicht werden, dass auf den nordöstlichen Teil der neuen Turnhalle ein Baukörper im rechten Winkel gedreht aufgesetzt wird. Beide Baukörper bilden so in der Draufsicht eine L-Form und der obere Baukörper der Ganztagsschule stellt eine Verlängerung zum bestehenden Grundschulgebäude auf demselben Geländeniveau dar, ohne dass das Grundschulgebäude und der Baukörper der offenen Ganztagsschule konstruktiv miteinander verbunden sind. c. Allwetterplatz, Sportanlagen Gemäß dem vorläufigen Vorentwurf ist ein neuer Allwetterplatz mit einer Größe von 28m x 20m auf der Fläche der bisherigen Turnhalle vorgesehen. Die Laufbahn mit Weitsprunganlage soll hingegen im Nordwesten hinter der Turnhalle positioniert werden. d. Kindertagestätte Die Kindergartengruppen werden in einem eigenen, etwas abgesetzten, eingeschossigen Gebäude nachgewiesen. Das Gebäude soll entsprechend dem vorläufigen Vorentwurf im Südosten des Areals, angrenzend an die Fläche der bisherigen Turnhalle positioniert werden und einen eigenen Freibereich direkt im Südosten des Gebäudes erhalten. e. Flächen- und Raumaufteilung Die geplante Anordnung der Gebäude im Einzelnen sowie die geplante Raumaufteilung ist dem vorläufigen Vorentwurf gemäß Anlage 2 zu dieser Maßnahmenbeschreibung zu entnehmen. Ferner ist dieser Maßnahmenbeschreibung eine Übersicht über die Nutz-, Technik- und Verkehrsflächen auf Grundlage des vorläufigen Vorentwurfs als Anlage 3 beigefügt f. Bauablauf Ein möglicher Bauablauf ist in der Machbarkeitsstudie gemäß Anlage 1 dargestellt uns sieht vor, dass als erste Maßnahme die neue Turnhalle errichtet werden soll. Im Anschluss erfolgt die Errichtung der Kindertagesstätte als 2. Maßnahme. Erst danach soll die bestehende Turnhalle als 3. Maßnahme abgebrochen werden. Schließlich soll die Errichtung der Ganztagsschule als 4. und letzte Maßnahme erfolgen. Die Baufläche ist beengt. Die Abbruchplanung für den Abbruch des im Baufenster befindlichen, jetzigen Turnhallengebäudes ist vom beauftragten Planer zu leisten. Der aktuelle Vorentwurf des beauftragten Architekturbüros ist im Rahmen der Grundlagenermittlung durch die Fachplaner und den Landschaftsarchitekten zu prüfen. Nach entsprechender Abstimmung mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern ist – soweit keine Änderungen erfolgen - eine korrespondierende Vorentwurfsplanung zu erstellen und die Planung im Team mit den übrigen Beteiligten fortzuführen. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 122 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor