AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKMJDF/documents) · Abgerufen am 04.08.2026 17:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-535670-2026/

Fahrradleasing

Notice-ID: ted-535670-2026 · Procedure-ID: 579ee889-f58f-4928-ab2d-a9d5abc78e48

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
Veröffentlicht
12.06.2026
Frist (Submission)
13.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die oben genannten Auftraggeberinnen der AOK-Gemeinschaft möchten gemeinsam einen Dienstleister gewinnen, der das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten anbietet. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ihren Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022 - Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) Fahrräder und Pedelecs (keine S-Pedelecs) im Rahmen eines Fahrradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Die Leasinglaufzeit beträgt jeweils 36 Monate. Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam ausschreibenden AOKs zählen insgesamt rund 57.000 Tarifbeschäftigte, die nach dem Vergütungstarifvertrag entlohnt werden. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.250 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes-Beamtenrechts besoldet werden. Da die konkrete Menge an Fahrrädern, die auf Basis des Rahmenvertrages abgerufen werden, vom Nutzungsverhalten der Beschäftigten der Auftraggeberinnen abhängt, können konkrete Abnahmemengen für das Fahrradleasing nicht verbindlich festgelegt werden. Auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen schätzen die Auftraggeberinnen unverbindlich, dass sie ca. 1.475 Leasingverträge pro Jahr abschließen werden. Die Leistung muss neben den Tarifangestellten auch gegenüber nach Beamtenrecht angestellten Personen (sog. Dienstordnungs-Angestellten) möglich sein, sofern das jeweilige Landesbesoldungsgesetz dies zulässt. Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ferner Versicherungs- und Serviceleistungen wie insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensbearbeitungsprozesse, Wartung und Reparatur der Fahrräder, das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Fahrradleasings. Zur Sicherstellung eines attraktiven Fahrradleasingangebotes hat der Auftragnehmer ein leistungsfähiges Netz von stationären Händlern in jedem Bundesland, auf das sich der Geschäftsbereich der Auftraggeberinnen erstreckt, bereitzustellen. In das Händlernetzwerk des Auftragnehmers können Online-Händler aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fahrräder auch in einem betriebsbereiten, mangelfreien sowie ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand ausgeliefert werden und alle erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen auch für online bestellte Fahrräder erbracht werden. Bezüglich der Einzelheiten des Auftragsgegenstandes wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung (Anlage 3) verwiesen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
20260831 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).